Deren Rechtsabteilungsfatzkes meinen ich würde hier rgelmässig “Schmähkritiken verfassen, die in ihrer Wortwahl geeignet sind den Tatbestand der Rufschädigung erfüllen”. Und: “Keinesfalls wird hier eine sachliche Auseinandersetzung mit den Produkten der IDF-Mitglieder angestrebt. Die sogegannten Kritiken dienen einzig der Rufschädigung der betroffenen Filme und werden in einer Weise dargestellt, die nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt ist”.Die abgemahnten Kritiken stammen von den den Fünf Filmfreunden, die regelmäßig Kinofilme kritisieren. Zusammen mit den Kollegen der "Fünf Filmfreunde" werden wir nun überlegen, wie man gegen diese Form der Zensur vorgehen kann. Wir haben schon ernsthaft überlegt uns vor deren Zentrale in Berlin zu stellen und die Kinokritiken aus der Spex Jahrgänge 81 bis 86 per Megaphon vorzulesen.
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April 2007 |
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