Nein, der Song gelangte auf anderen Wegen ins Internet: Über eine Werbekampagne zum Release des neuen Albums am 17. April. Die MP3-Datei war auf einem USB-Stick gespeichert, der rein zufällig auf der Toilette in Lissabon vergessen wurde, als besagte Band dort auftrat. Dasselbe “Phänomen” gab es bei zwei weiteren Titeln. Ich könnte ja jetzt Unterstellungen machen, so von wegen Anstiftung zu illegalem Handeln, aber irgendwie hatte ich doch das Gefühl, dass es in diesem Fall, also innerhalb der Kampagne, okay wäre, das MP3-File zu verbreiten. Aber da lag ich wohl falsch. Ich bin mir nicht mal mehr sicher, ob die Universal Music GmbH überhaupt weiss, dass es diese Kampagne gibt.Interessant ist tatsächlich die Geschwindigkeit, mit der die Abmahnung eingetrudelt ist. Nur 24 Stunden, nach dem das File in veränderter Form gepostet wurde?
Na jedenfalls waren die Damen und Herren Rechtsanwälte verdammt fix. Es hat laut Poststempel nicht einmal 24 Stunden gedauert, bevor die Abmahnung deren Haus verlassen hat. Für mich interessant dabei: ich hatte nicht die Originaldatei gespeichert, sondern mit einer niedrigeren Bitrate neu kodiert, um Bandbreite zu sparen. Übliche Suchmechanismen nach Prüfsumme, Dateigröße und -name fallen somit völlig flach. Meiner Meinung nach muss sich also wirklich eine Person dahinter auf die Suche gemacht haben, und jetzt würde es mich ja schon interessieren, ob es anderen ähnlich ergangen ist.
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Februar 2007 |
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