Dienstag, 22. Dezember 2009
investors inside, Dienstag, 22. Dezember 2009, 11:20
Hallo zusammen,

ich betreibe den Finanz- und Börsenblog Investors Inside und bin vor kurzen ebenfalls von einer namhaften Anwaltskanzlei angeschrieben worden weil ich folgenden Artikel aus der Ausgabe 12/2009 der Finanztest, Stiftung Warentest zitiert habe...

SHB AG und die Ratingagenturen...im Original hieß die Headline SHB Anleger sollten Ratings nicht trauen...

Immobilienfonds geniessen zur Zeit einen zweifelhaften Ruf, und besonders die Branche der geschlossenen Fonds gab in der Vergangenheit immer wieder Anlass zur Sorge. Nicht nur die mangelnde Performance sondern oftmals auch das Geschäftsgebaren des Managements so mancher Firma haben inzwischen einen ganze Branche in Verruf gebracht. Aber auch die Ratingagenturen tragen eine große Mitverantwortung daran. Der kürzlich in der Frankfurter Rundschau erschienene Artikel sollte die Anleger der SHB Fonds aufhorchen lassen..

Fatale Folgen für Anleger! Kein Verlass auf Rating-Agenturen! Ratingagenturen bewerten Fonds in der Regel viel zu gut. Auf deren Urteil sollten sich Anleger deshalb nicht verlassen, rät das Verbrauchermagazin Finanztest in seiner Dezember-Ausgabe. So fielen etwa die Noten der Ratingagenturen Scope und G.U.B. für den geschlossenen Immobilienfonds SHB-Renditefonds 6 erstaunlich gut aus. Und das, obwohl ein Teil der Immobilien, in die das Geld der Anleger fließen soll, noch gar nicht feststeht Das birgt erhebliche Risiken.

Darüber hinaus hatte der Fondsanbieter aus München zuletzt massive Managementprobleme und musste die Ausschüttungen für Anleger bei mehreren Vorgängerfonds herabsetzen oder gar aussetzen. Ein falsches Rating, also Beurteilung oder Bewertung, kann für Anleger fatale Folgen haben – besonders bei geschlossenen Fonds. Denn aus diesen langjährigen Unternehmensbeteiligungen etwa an Immobilien können Anleger nicht aussteigen. Läuft etwas schief, müssen sie mit ansehen, wie ihr Geld verbrennt

Finanztest hat unter anderem die Noten von sieben Ratingagenturen aus den Jahren 2008 und 2009 für zehn geschlossene Immobilienfonds geprüft. In 25 Urteilen unterschritten die Agenturen die Note “Gut” nur viermal, eine gute oder sehr gute Note bekamen selbst Fonds, bei denen hingegen Finanztest wenig Erfreuliches feststellen kann

Der Blick zurück zeigt, dass Scope und G.U.B. schon in der Vergangenheit zu krassen Fehlurteilen kamen. So bewertete G.U.B. den Deutschen Vermögensfonds I der Deutsche Anlagen AG noch im Jahr 2005 mit “Gut”, während Finanztest schon ein Jahr früher vor dem Zockerangebot gewarnt hatte. Tatsächlich ging der geschlossene Fonds 2005 pleite, 7000 Anleger verloren ihr Geld, rund 40 Millionen Euro wurden verbrannt.

Der Grund für die vielen guten Noten ist, dass Auftraggeber und Abnehmer von Ratings in aller Regel die Fondsanbieter selbst sind. Sie sind aber nur an guten Noten interessiert, mit denen sie für ihr Produkt werben können. Fällt ein Rating schlecht aus, ist die Agentur den Auftraggeber in der Regel los.

Finanztest rät nun den Anlegern deshalb, die Leistungsbilanz des Anbieters genau zu lesen, um sich ein Urteil zu bilden. Dort steht, ob er in der Vergangenheit erfolgreich war. Von hohen Ausschüttungen sollte man sich nicht beeindrucken lassen: Das sind reine Prognosen. Quelle: Frankfurter Rundschau

Ich habe für Interessierte hier mal eine Übersicht der Dinge die man sich bei geschlossenen Immobilienfonds vor der Unterzeichnung einer Beteiligung genauer anschauen sollte..

Nachdem ich also von den Anwälten der SHB AG angeschrieben wurde war meine Reaktion darauf folgender Artikel in meinem Blog...

SHB AG, Anwälte und die Pressefreiheit!

Am vergangenen Donnerstag wurde ich von einer Anwaltskanzlei schriftlich dazu aufgefordert den Artikel vom 30.09.2009 „SHB AG Anleger sollten Ratings nicht trauen“ unverzüglich aus meinem Blog zu entfernen. Der Artikel enthalte eine Vielzahl eklatant unwahrer Tatsachenbehauptungen, die die SHB AG in ihren Rechten empfindlich verletzten würden. Nichts liegt mir natürlich ferner als das, deshalb möchte ich hier noch einmal ein paar erklärende Worte finden…

Ich wurde ebenfalls noch einmal darauf hingewiesen, dass die Ratings mit dem Bericht in Zusammenhang stehende Renditefonds 6 keineswegs zu bemäkeln seien und auch über den Emissionsprospekt hinaus keinerlei Risiken existieren. Weiter klärte man mich darüber auf, dass die Firma keine Managementprobleme habe oder je hatte. Über die von mir erwähnten sinkenden Ausschüttungen habe ich in dem Schreiben jedoch nichts gelesen…

Ich wurde belehrt, dass ich nun nach Kenntnis dieser Rechtswidrigkeiten mich einer Haftung dafür nicht mehr entziehen könne, aber die Möglichkeit habe den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen noch einmal zu prüfen. Dieser Aufforderung möchte ich hier nun auch gerne nachkommen!

Zunächst einmal zu Erklärung wie es dazu kam…Den Artikel habe ich, auf einer Webseite gefunden die mir vorher nicht bekannt war, deren Quellenangabe aber aus meiner Sicht als seriös zu erachten war. Der ursprüngliche Artikel war in der „Frankfurter Rundschau“ erschienen und wurde auf der besagten Seite auch ordnungsgemäß verlinkt. Den Originalartikel in der Frankfurter Rundschau habe ich also ebenso gelesen. Komischer Weise ist dieser Artikel nun aber nach einer erneuten Überprüfung nicht mehr online. Ich habe eine entsprechende Erklärung der Frankfurter Rundschau angefordert.

Auch die Stiftung Warentest hat sich dieses Themas angenommen und zwar in der jüngsten Ausgabe 09/12 des Finanztest Magazins der Stiftung Warentest ab Seite 34 unter dem Titel „So zerplatzen Träume“. Auszüge aus diesem Artikel waren nachweislich Vorlage für den Journalisten der Frankfurter Rundschau.

Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich betonen, dass es mir völlig fern liegt irgendwelchen Schaden bei der Firma SHB AG zu produzieren sondern ich lediglich meiner Berichterstattung im Sinne der Verbraucher, wie ich es seit Jahren tue hier nachgekommen bin.

Dies war mein erster Artikel zu Firma SHB AG überhaupt und ich finde es persönlich bemerkenswert, dass man dort so extrem darauf reagiert hat. Andere große und namhafte Unternehmen die bei mir teilweise seit Jahren in der Kritik stehen tragen Kommentare eines kleinen Blogbetreibers wie mir offensichtlich mit etwas mehr Humor. Die besagten Ratingagenturen wohl auch.

Den Link zu der Seite „shb-geschaedigte“ habe ich natürlich umgehend entfernt, da ich für die dort dargestellten Inhalte nicht mitverantwortlich sein möchte und distanziere mich hiermit jetzt schon ausdrücklich von deren sonstigen Inhalten sofern diese unwahr sein sollten. Entgegen der Darstellung in dem Anwaltsschreiben das es sich hierbei um eine Interessengemeinschaft handelt die es sich zum Ziel gesetzt hat die SHB AG zu diffamieren und dadurch zu schädigen, habe ich persönlich aber eher den Eindruck das diese Interessengemeinschaft sich vielmehr durch die SHB AG geschädigt fühlt. Um präzise zu sein geht es hierbei auch nicht um die SHB in ihrer heutigen Form sondern vielmehr um die ersten drei Fonds die noch unter den Gründern Schuh, Hiller, Baron aufgelegt wurden.

Den Artikel auf Investors Inside werde ich natürlich auch umgehend entfernen sobald die Firma SHB AG oder deren Anwaltskanzlei mir nachweisen kann, dass das was auch die Stiftung Warentest und die Frankfurter Rundschau geschrieben haben nur Unwahrheiten sind, und natürlich rate ich den ursprünglichen Verfassern sich ebenso zu verhalten, in gedruckter Form ist dies allerdings etwas schwierig mit dem Entfernen.

Um des lieben Frieden willens und im Sinne der SHB Anleger werde ich den Artikel um einige Passagen „bereinigen“ Die Einleitung und der Hinweis auf die Bewertungskriterien seriöser Fonds am Ende sei mir aber gestattet. Für die SHB AG Anleger kann man sich nur wünschen, dass ich und andere Blogger vor weiteren rechtlichen Maßnahmen verschont bleiben, denn letztendlich müssen Sie als Anleger all das bezahlen!

In diesem Sinne, ich werde Sie auf dem Laufenden halten und ggf. weiter darüber berichten. Denn eigentlich bin ich mir sicher, weht der Wind aus einer ganz anderen Richtung. Doch dazu mehr im nächsten Artikel…

Ich habe nie wieder etwas von der Anwaltskanzlei gehört...Mein Rat an alle lasst Euch nicht einschüchtern oftmals sind Abmahnbegründungen haltlos. Im Zweifel lohnt es sich eher einen Anwalt für ein bis zwei Stunden zu buchen als irgendwelche Forderungen zu bezahlen...

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Donnerstag, 17. Dezember 2009
RA Nümann & Lang: Massenabmahnung wegen "Filesharing"
kotzki, Donnerstag, 17. Dezember 2009, 14:23
Seit einigen Wochen schwappt eine Abmahnungswelle der Rechtsanwälte Nümann und Lang durch die Republik. Die Kanzlei mahnt wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Musikstücken ab, die durch P2P-Netze herunter geladen wurden.

Aktuell handelt es sich um das "Werk": Schöne neue Welt von Culcha Candela.

Das Abmahnschreiben enthält die Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin werden Schadensersatzansprüche und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Es wird ein pauschales Vergleichsangebot mit einem Supersonderangebot von 450,- EUR vorgeschlagen. Es sind Fälle bekannt, in denen abgemahnte User die geforderte Summe bezahlten und die Erklärung abgaben - und binnen 1 Woche erneut abgemahnt wurden, diesmal für einen weiteren herunter geladenen Titel. Man sieht also: einmal am Haken gibt es kein Entrinnen mehr.

Dazu
1. keine voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, denn danach ist man ausgeliefert und kann auch später die Tat nicht leugnen.

2. keine vorschnelle Bezahlung des pauschalen Vergleichsbetrages, denn die Zahlung könnte nur der Beginn einer langen "Freundschaft" werden.

Durch Ihre Unterschrift erkennen Sie sämtliche in der Erklärung aufgeführten Ansprüche an und gehen einen Verpflichtungsvertrag ein, der Sie unter Umständen bis zu 30 Jahren binden kann. Konkret: Für jeden Fall der Zuwiderhandlung innerhalb dieses Zeitraums können sehr hohe Vertragsstrafen fällig werden.

Die so freundlich beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel für die Abgemahnten nachteilig verfasst. Von einer Unterzeichnung ist daher abzuraten. Man ist auch nicht an diese oktroyierte Erklärung gebunden, d.h. man kann eine entsprechend vorteilhaftere Erklärung abgeben, wenn man will.

Grundsätzlich ist jedoch die Frage zu stellen, ob man es in einem solchen Fall nicht lieber darauf ankommen lässt - die Art und Weise der Sache deutet darauf hin, dass es hier nur ums schnelle Geld geht. Bei 10.000 Abmahnungen sind hier mal schnell 4.500.000,- Euro im Spiel - kommt einem doch irgendwie bekannt vor oder?

Zweifelsfrei handelt es sich hier auch um eine Massen-Abmahnung qua Serienbrief, wie ein Blick ins Internet beweist. Interessant wäre hier zu sehen, ob sich die Kanzlei tatsächlich die Mühe macht, Zahlungsunwillige zu verklagen - bei mehreren tausend Fällen ist das sehr fraglich. Und steht im Widerspruch zum schnellen Geld.

Davon abgesehen könnte vor Gericht so eine Klage auch nach hinten losgehen, wenn das Gericht die Tatsache entsprechend würdigt, dass die betreffenden Musikstücke ja irgendwie rein zufällig natürlich ins Netz gelangten und rein zufällig eine Kanzlei ein IT-Unternehmen ebenfalls am Netz hatte, das rein zufällig genau diese Stücke überwachte - und vielleicht rein zufällig selbst einspeiste?

Bisher ist keine Klageeinreichung in dieser Sache bekannt ...

Kleine Ergänzung zum Thema und wie man reagieren kann:
http://tinyurl.com/yd2t6he

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Mittwoch, 30. September 2009
Missbräuchliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen
uwes01, Mittwoch, 30. September 2009, 11:25
Das OLG Brandenburg hat in einer Reihe kürzlich ergangener Entscheidungen Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte im Land Brandenburg zurückgewiesen, mit denen der Erlass von einstweiligen Verfügungen wegen unlauterer Werbung begehrt wurde. Nach Auffassung des OLG ging es den Antragstellern in diesen Fällen nicht um die Abwehr von Störungen des Wettbewerbs. Ihr Ziel war vielmehr, die abgemahnten Konkurrenten mit möglichst hohen Abmahn- und Anwaltskosten zu belasten.

So hat das OLG eine sofortige Beschwerde zurückgewiesen, weil der in Stuttgart ansässige Antragsteller seinen in Köln ansässigen Konkurrenten weder in Stuttgart noch in Köln, sondern in Cottbus durch einen in Dresden ansässigen Anwalt hat in Anspruch nehmen lassen, ohne vernünftige Gründe für die Wahl dieses Gerichtsstandes angeben zu können. Das Gericht hat aus diesem Verhalten des Antragstellers geschlossen, dass durch die Wahl des vom Sitz seines Gegners möglichst weit entfernten Gerichts dieser von der unter diesen Umständen besonders kostspieligen Rechtsverteidigung abgehalten werden sollte. In einem weiteren Fall, in dem der Antragsteller in einer Vielzahl von Fällen Unterlassungsansprüche geltend gemacht hatte, hat das Gericht angenommen, dass ein Antragsteller, der sich nicht an das nächstliegende zuständige Gericht, sondern an entfernte Gerichte wendet, offenbar verhindern will, dass sein missbräuchliches Verhalten auffällt. Bei Vielabmahnern liege die Annahme eines Missbrauchs auch dann nahe, wenn der glaubhaft gemachte Umsatz aus der Sicht eines vernünftigen Marktteilnehmers in keinem angemessenen Verhältnis zu den durch die vielfache Rechtsverfolgung ausgelösten Abmahn-, Gerichts und Anwaltskosten stehe. Schließlich hat das Gericht auch deutlich gemacht, dass nur solche Unternehmen überhaupt zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen unlauterer Werbung berechtigt sind, die wirklich am Markt in nennenswertem Umfang Umsätze erzielen und dies auch hinreichend belegen können. Der bloße Hinweis auf eine Internetpräsentation genüge nicht. (OLG Brandenburg, Urt. v. 22. 9. 2009 – 6 W 93/09; Beschl. v. 29. 6. 2009 – 6 W 100/09; Beschl. v. 18. 9. 2009 – 6 W 128/09; 6 W 141/09)
Pressemitteilung des OLG Brandenburg v. 25. 9. 2009

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Mittwoch, 1. Oktober 2008
Und wieder fühlt sich wer auf den Schlips getreten
hilsk, Mittwoch, 1. Oktober 2008, 23:29
Ich habe heute eine Abmahnung zugestellt bekommen. Fristsetzung 5 Tage. Heute ist Mittwoch am Freitag ist Feiertag und Montag läuft die Frist ab. Das nenne ich einfach krass.

Doch nun zum Fall: Wir, d.h. meine Firma haben eine Software im Einsatz die derzeit mehrfach am Tag und das bei jedem Benutzer aussteigt. Der Support sieht sich außer Stande die Fehler zu beheben. Wir haben einen Wartungsvertrag dem die Firma nicht nachkommt. Ich habe deshalb etwas recherchiert und bin über folgenden Blog gestolpert. http://staffitpro.blogspot.com Ich konnte es mir nicht verkneifen meine Meinung zu der Software zu veröffentlichen.

Seit heute bin ich nun aufgefordert, meinen Eintrag zu entfernen. Das Ganze ist bis jetzt eigentlich ein toter Blog. Dennoch sind da Leute der Meinung, dass dies zum Streiten wert ist und meinen auch noch das 50.000,-- EUR ein gerechtfertigter Streitwert darstellen.

Ich sehe die Sache erst einmal locker, mein Anwalt will auch leben und bin mal gespannt was weiter passiert.

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Sonntag, 22. Juni 2008
LG Berlin: Blogzensur abgelehnt
to-be, Sonntag, 22. Juni 2008, 18:29
telebid betreiber verliert vor gerichtAm vergangenen Dienstag den 17.06.2008 fällte das Landgericht Berlin (Littenstraße) eine Entscheidung, die alle meinungsfreudigen Blogger da draußen interessieren dürfte.
In der Frage ob dem Blogger tobe der Mund verboten gehört, fällten die Richter das Urteil, dass es sich bei Titel und Bild eines ansonsten nicht mehr existenten Blogeintrags aus dem Jahre 2005 nicht um eine geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung handelt.
Bei seiner Verteidigung gegen die eingereichte Klage berief sich der 27-jährige Blogger auf sein grundgesetzlich verbrieftes Recht zur freien Meinungsäußerung und bestritt damit auch den aus der Luft gegriffenen Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs mit dem Klageführer SoFina dem privaten Blogger gewerbliche Motive unterstellen wollte.

Zum Hintergrund:
Tobe hatte vor drei Jahren in einem spöttischen Blogartikel seine Meinung über ein Geschäftskonzept von Klageführer SoFina kundgetan. Aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte weniger dieser recht kurze Artikel selbst die SoFina 2006 dazu veranlasste haben, mit rechtlichen Schritten gegen die Veröffentlichung vorzugehen als vielmehr die 400+ Leser-Kommentare, die sich über das seitdem verstrichene Jahr dort angesammelt und dem Artikel zu ungeahnter Bekanntheit verholfen hatten.
Seine Meinung im Netz frei zu äußern, steht jedem wohl frei - in den Augen mancher Firmen allerdings nur solange, wie sich möglicherweise Imageschädliches nicht nicht auf Top-Positionen in Suchmaschinen wie Google hochschaukelt.

Doch anstatt eine Lösung auf friedlichem Wege zu suchen, began die Sofina im Jahre 2006 damit, den Blogger wiederholt mit Abmahnungen zu torpedieren in der vermutlichen Hoffnung, auf diesem einschüchternden Wege möglichst schnell eine Zensur kritischer Inhalte zu erwirken (dieses blog berichtete hier und hier).
Als die nach den Abmahnungen initiierten Kompromissgesuche des Bloggers auf taube Ohren stießen, setzte dieser sich dann Ende 2006 gegen die per Abmahnung geforderte, komplette Zensur der betroffenen und verbliebenen Bloginhalte zur Wehr, was Sofina dann Anfang 2007 mit dem Einreichen einer Klage erwiderte.

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