Abmahnungen in der Blogosphäre sind heutzutage ja wahrlich keine Seltenheit mehr. Nicht so häufig kommt es allerdings vor, dass den Abmahnungen im Einzelfall noch weitere Schritte wie beispielsweise eine Klage folgen. Nicht selten ist der Grund dafür darin zu finden, dass abgemahnte Blogger klein beigeben, wenn sie sich mit einer finanzkräftigen Firma rechtlich konfrontiert sehen.
Was auf der anderen Seite passieren kann, wenn ein Blogger nicht bis ins kleinste Detail bereit ist, seine Meinungsfreiheit bezüglich einer Angelegenheit aufzugeben, zeigt der aktuelle Fall der Firma SoFina gegen den Blogger Tobe.
Nach insgesamt fünf Abmahnungen vor die Wahl einer Quasi-Zensur gestellt entschied Tobe sich gegen ein weiteres Entgegenkommen gegenüber diesem Betreiber eines mittlerweile auch im Fernsehen stark kritisierten Auktionsmodells.
Anfang des Jahres folgte dann eine Klage auf unlauteren Wettbewerb (mehr Details übrigens auch an früherer Stelle in diesem Blog), in der der Blogger bewusst als angeblich konkurrierendes Unternehmen attackiert wurde, um die Angriffsfläche und damit die Erfolgswahrscheinlichkeit dieser rechtlichen Offensive zu erhöhen.
Das Landgericht Berlin beraumte nun einen Termin für die mündliche Verhandlung an und allen interessierten Lesern sei hiermit herzlich nahegelegt, sich am 17.06.2008 live und vor Ort darüber zu informieren, was private Blogger womöglich erwartet, wenn sie sich entscheiden, unberechtigt erscheinende Abmahnungen NICHT bedingungslos hinzunehmen.
Dezember 2007 |
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