dondahlmann, Mittwoch, 31. Januar 2007, 20:04
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist ganz aus dem Häuschen ob des, wie ich finde, viel zu laschen Gesetzentwurfes bzgl. des neuen Abmahnrechts. Man sehe das...
...als eine Durchbrechung des in Deutschland bei Pflichtverletzungen geltenden Prinzips des Schadenersatzes. Die über die ersatzfähigen 50 EUR hinausgehenden Kosten müsste nach der vorgeschlagenen Regelung der Rechteinhaber selbst tragen. Damit werde faktisch derjenige bestraft, der sein Urheberrecht durchsetzen will...
Quelle
Interessant, dass die Meldung auch die Beschwerden des Deutschen Musikverleger-Verbandes, der Deutschen Phonoverbände und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels beinhaltet.
Klar - es ändert sich (vielleicht) was. Die Musikindustrie kann keine beliebigen Summen mehr in die Abmahnungen an Menschen schreiben, die
ein Stück runtergeladen haben. Sie bekommen halt nur 50 Euro erstattet, was angesichts des Preises eines einzelnen Songs, der so bei 99 Cent liegt, gar kein schlechter Schnitt ist.
Ansonsten ändert sich ja vermutlich eher wenig, wie ich neulich schon mal
festgestellt habe.
Derweil manche Branchen sich beschweren und das neue Gesetz noch gar keins ist, hat sich Dr.Weblog die Mühe gemacht, eine große, wirklich sehr große Linksammlung zum Thema online zu stellen, die man
hier finden kann.